Teil A: Fährtenarbeit
Allgemeines |
||
|
|
||
VPG I |
||
|
Eigenfährte, mind. 300 Schritt, 3 Schenkel, 2 Winkel, 2 dem Hundeführer gehörende Gegenstände, mind. 20 Minuten alt, Ausarbeitungszeit 15 Minuten. Halten der Fährte: 80 Punkte |
||
VPG II |
||
|
Fremdfährte, mind. 400 Schritt, 3 Schenkel, 2 Winkel, 2 Gegenstände, mind. 30 Minuten alt, Ausarbeitungszeit 15 Minuten. Halten der Fährte: 80 Punkte |
||
VPG III |
||
|
Fremdfährte, mind. 600 Schritt, 5 Schenkel, 4 Winkel, 3 Gegenstände, mind. 60 Minuten alt, Ausarbeitungszeit 20 Minuten. Halten der Fährte: 80 Punkte |
||
|
|
Der Hund kann frei suchen oder an einer 10 m langen Fährtenleine. Die Leine kann über den Rücken, seitlich oder zwischen den Beinen geführt werden. Erlaubt sind Brust- oder Bötchergeschirre ohne zusätzliche Riemen. Die Gegenstände müsssen aus Leder, Textilien oder Holz gefertigt sein und eine Länge von ca. 10 cm, eine Breit von 2-3 cm und eine Dicke von 0,5 – 1 cm aufweisen. Ab der Stufe 2 müssen der Hundeführer und sein Hund beim Legen der Fährte ausser Sicht sein.
