Informationen

Vielseitigkeitsprüfungen für Gebrauchshunde (VPG)

VPG Schutzdienst

Den Abschluß einer jeden Gebrauchshunde – Ausbildung bildet die Ablegung einer Vielseitigkeitsprüfung. Hier wird der Hund in den Sparten "Fährte", "Unterordung" und "Schutzdienst" geprüft.

Allgemeines

Um an einer Vielseitigkeitsprüfung teilzunehmen muß der Hund eine erfolgreich bestandene Begleithundeprüfung nachweisen.

Der Hund soll in allen drei Abteilungen freudig und ohne sichtbare Zwänge vorgeführt werden.
Zum Beginn und Ende eines Prüfungsteiles hat sich der Hundeführer mit seinem Hund beim Leistungsrichter an- bzw. abzumelden. Wesensmängel, unsportliches Verhalten des Hundeführers, Verstöße gegen die Prüfungsordnung oder das Tierschutzgesetz führen zur Disqualifikation. Alle bisher vergebenen Punkte werden aberkannt.

Steht der Hund nicht in der Hand des Hundeführers (z.b. verläßt den Prüfungsplatz und kommt auf dreimaliges Rufen nicht zurück) ist das Team ebenfalls für den weiteren Verlauf zu disqualifizieren.
Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn der Hund in jeder Abteilung mind. 70 Punkte erreicht hat. Um in die nächsthöhere Prüfungsstufe aufzusteigen ist der Teil C mit mind. 80 Punkten zu absolvieren.

 

Höchstpunktzahl
Vorzüglich
Sehr gut
Gut
Befriedigend
Mangelhaft
100 Punkte (Abteilung)
100 – 96
95 – 90
89 – 80
79 – 70
69 – 0
300 Punkte (Gesamt)
300 – 286
285 – 270
269 – 240
239 – 210
209 – 0

Trieb, Selbstsicherheit und Belastbarkeit (TSB) Bewertung

Diese Eigenschaften werden mit den Prädikaten ausgeprägt (a), vorhanden (vh) und nicht genügend (ng) bewertet.

ausgeprägt:
große Arbeitsbereitschaft, hohes Triebverhalten, große Selbstsicherheit, Belastbarkeit und Aufmerksamkeit.

vorhanden:
Einschränkungen in der Arbeitsbereitschaft, Triebverhalten, Selbstsicherheit und Belastbarkeit.

nicht genügend:
Mängel in der Arbeitsbereitschaft, mangelnde Triebveranlagung, fehlende Selbstsicherheit und ungenügende Belastbarkeit.